Während der Landshuter Hochzeit findet in der Burg Trausnitz an den Wochenenden (1./2. Juli, 8./9. Juli, 15./16. Juli, 22./23. Juli 2023) kein Führungsbetrieb statt; die Burg und die Kunst- und Wunderkammer können ohne Führung besichtigt werden; Sonderführungen sind an diesen Tagen leider ebenfalls nicht möglich.
Am Sonntag, 2. Juli 2023 muss die Burg Trausnitz einschließlich Kunst- und Wunderkammer leider bis ca. 13.30 Uhr geschlossen bleiben.
Burg Trausnitz und
Kunst- und Wunderkammer
April-3. Oktober: täglich 9-18 Uhr
4. Oktober-März: täglich 10-16 Uhr
(letzter Einlass: 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit)
Die Burg Trausnitz ist lediglich am 1. Januar, Faschingsdienstag, 24., 25. und 31. Dezember geschlossen.
Montag bis Samstag: Besichtigung der Burg nur mit Führung (alle 30 Minuten)
Sonntag/Feiertag:
Rundgang ohne Führung
Die Kunst- und Wunderkammer ist ohne Führung zu besichtigen.
Zur Kunst- und Wunderkammer gibt es den Multimediaguide "Wunder kann man hören".
Burg Trausnitz (mit Kunst- und Wunderkammer):
5,50 Euro regulär · 4,50 Euro ermäßigt
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.
Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrer und Gruppenleiter für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.
Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.
Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.
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